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BGH, 14.10.1970 - IV ZR 1053/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Fehlen der Bindung an die Ehe oder der zumutbaren Bereitschaft zur Fortsetzung der Ehe - Geltendmachung eines Scheidungsbegehrens - Frage der Schuld an der Zerrüttung einer Ehe - Bindungswirkung eines Vorprozesses - Ausschluss der Bindung an die Ehe auf Grund einer ...
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Papierfundstellen
- MDR 1971, 284
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.02.1970 - IV ZR 1040/68
Anforderungen an die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - Voraussetzungen für …
Auszug aus BGH, 14.10.1970 - IV ZR 1053/68
Zur Frage der Zulässigkeit des Widerspruchs gegen die Scheidung kann eine von der des Vorprozesses abweichende Entscheidung nur ergehen, wenn sich seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses Tatsachen ereignet haben, die für den nunmehr maßgebenden Zeitpunkt im vorliegenden Prozeß zu einer anderen Beurteilung der Schuldfrage führen, wobei dann aber auch die früheren Tatsachen im Zusammenhang mit den neuen frei und ohne Bindung an die im Vorprozeß vorgenommenen Wertungen zu würdigen sind (BGHZ 45, 329; Urteil des Senats vom 25. Februar 1970 - IV ZR 1040/68 -).Ihm kann nicht entgegengehalten werden, daß insoweit seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses neue Tatsachen eingetreten sein müßten, vielmehr sind alle in Betracht kommenden Tatsachen uneingeschränkt zu würdigen (BGHZ 44, 359 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64]; BGH LM § 48 Abs. 2 EheG Nr. 95; Urteil vom 25. Februar 1970 - IV ZR 1040/68 -).
- BGH, 06.04.1966 - IV ZR 28/65
Wiederholte Scheidungsklage nach § 48 EheG
Auszug aus BGH, 14.10.1970 - IV ZR 1053/68
Zur Frage der Zulässigkeit des Widerspruchs gegen die Scheidung kann eine von der des Vorprozesses abweichende Entscheidung nur ergehen, wenn sich seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses Tatsachen ereignet haben, die für den nunmehr maßgebenden Zeitpunkt im vorliegenden Prozeß zu einer anderen Beurteilung der Schuldfrage führen, wobei dann aber auch die früheren Tatsachen im Zusammenhang mit den neuen frei und ohne Bindung an die im Vorprozeß vorgenommenen Wertungen zu würdigen sind (BGHZ 45, 329; Urteil des Senats vom 25. Februar 1970 - IV ZR 1040/68 -). - BGH, 08.12.1965 - IV ZR 297/64
Ehescheidung nach § 48 Abs. 2 EheG
Auszug aus BGH, 14.10.1970 - IV ZR 1053/68
Ihm kann nicht entgegengehalten werden, daß insoweit seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses neue Tatsachen eingetreten sein müßten, vielmehr sind alle in Betracht kommenden Tatsachen uneingeschränkt zu würdigen (BGHZ 44, 359 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64]; BGH LM § 48 Abs. 2 EheG Nr. 95; Urteil vom 25. Februar 1970 - IV ZR 1040/68 -).