Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1970 - IV ZR 1053/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,3697
BGH, 14.10.1970 - IV ZR 1053/68 (https://dejure.org/1970,3697)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1970 - IV ZR 1053/68 (https://dejure.org/1970,3697)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1970 - IV ZR 1053/68 (https://dejure.org/1970,3697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,3697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlen der Bindung an die Ehe oder der zumutbaren Bereitschaft zur Fortsetzung der Ehe - Geltendmachung eines Scheidungsbegehrens - Frage der Schuld an der Zerrüttung einer Ehe - Bindungswirkung eines Vorprozesses - Ausschluss der Bindung an die Ehe auf Grund einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1970 - IV ZR 1040/68

    Anforderungen an die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 14.10.1970 - IV ZR 1053/68
    Zur Frage der Zulässigkeit des Widerspruchs gegen die Scheidung kann eine von der des Vorprozesses abweichende Entscheidung nur ergehen, wenn sich seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses Tatsachen ereignet haben, die für den nunmehr maßgebenden Zeitpunkt im vorliegenden Prozeß zu einer anderen Beurteilung der Schuldfrage führen, wobei dann aber auch die früheren Tatsachen im Zusammenhang mit den neuen frei und ohne Bindung an die im Vorprozeß vorgenommenen Wertungen zu würdigen sind (BGHZ 45, 329; Urteil des Senats vom 25. Februar 1970 - IV ZR 1040/68 -).

    Ihm kann nicht entgegengehalten werden, daß insoweit seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses neue Tatsachen eingetreten sein müßten, vielmehr sind alle in Betracht kommenden Tatsachen uneingeschränkt zu würdigen (BGHZ 44, 359 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64]; BGH LM § 48 Abs. 2 EheG Nr. 95; Urteil vom 25. Februar 1970 - IV ZR 1040/68 -).

  • BGH, 06.04.1966 - IV ZR 28/65

    Wiederholte Scheidungsklage nach § 48 EheG

    Auszug aus BGH, 14.10.1970 - IV ZR 1053/68
    Zur Frage der Zulässigkeit des Widerspruchs gegen die Scheidung kann eine von der des Vorprozesses abweichende Entscheidung nur ergehen, wenn sich seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses Tatsachen ereignet haben, die für den nunmehr maßgebenden Zeitpunkt im vorliegenden Prozeß zu einer anderen Beurteilung der Schuldfrage führen, wobei dann aber auch die früheren Tatsachen im Zusammenhang mit den neuen frei und ohne Bindung an die im Vorprozeß vorgenommenen Wertungen zu würdigen sind (BGHZ 45, 329; Urteil des Senats vom 25. Februar 1970 - IV ZR 1040/68 -).
  • BGH, 08.12.1965 - IV ZR 297/64

    Ehescheidung nach § 48 Abs. 2 EheG

    Auszug aus BGH, 14.10.1970 - IV ZR 1053/68
    Ihm kann nicht entgegengehalten werden, daß insoweit seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses neue Tatsachen eingetreten sein müßten, vielmehr sind alle in Betracht kommenden Tatsachen uneingeschränkt zu würdigen (BGHZ 44, 359 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64]; BGH LM § 48 Abs. 2 EheG Nr. 95; Urteil vom 25. Februar 1970 - IV ZR 1040/68 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht